Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 24. September 2026
Stand: September 2026 · Fassung 1.0
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) DailyWalker ist eine Marke von SalesWalker, Inhaber Ervis Prakaj, Blütenanger 9, 85247 Oberroth (im Folgenden „Anbieter”). Vertragspartner ist in jedem Fall Ervis Prakaj als Inhaber; DailyWalker und SalesWalker sind Marken desselben Unternehmens. Die kaufmännische Abwicklung — Rechnungen, Zahlungen, Gutschriften — läuft über SalesWalker. Auf Rechnungen und Kontoauszügen erscheint deshalb SalesWalker.
(2) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der DailyWalker-Anwendungen: Handwerker-App, Hausmeister-App, Hausverwaltung und Kontor, samt Zusatzmodulen.
(3) Das Angebot richtet sich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB — Betriebe, Selbständige, Verwaltungen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe dieser Bedingungen; für das Partnerprogramm gelten eigene Bedingungen samt Widerrufsbelehrung.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss und Probezeit
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde im Buchungsvorgang eine App auswählt, seine Zahlungsdaten hinterlegt und den Vorgang abschließt.
(2) Die ersten 14 Tage sind kostenfrei. In dieser Zeit wird nichts abgebucht. Der Kunde kann jederzeit im Bereich „Abo” kündigen; erfolgt keine Kündigung, beginnt danach die kostenpflichtige Laufzeit.
(3) Der Anbieter weist spätestens drei Tage vor Ablauf der Probezeit in Textform darauf hin, dass die Abrechnung beginnt.
(4) Testphase des Belegwesens: Solange der Kunde den Echtbetrieb nicht eingeschaltet hat, kann er angelegte Rechnungen, Belege und Stammdaten vollständig zurücksetzen. Mit dem Einschalten des Echtbetriebs werden Belege nach den GoBD unveränderbar; ein Zurücksetzen ist danach nicht mehr möglich. Der Anbieter weist darauf vor dem Einschalten ausdrücklich hin.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Anbieter stellt die Anwendung als Software über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der gebuchten App und den gebuchten Zusatzmodulen, wie sie zum Zeitpunkt der Buchung beschrieben sind.
(3) Der Anbieter entwickelt die Anwendung weiter. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertragliche Zweck erhalten bleibt. Entfällt eine Funktion, die für den Kunden wesentlich war, kann er zum Monatsende kündigen.
(4) Angestrebte Verfügbarkeit: 99 % im Monatsmittel, außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Eine Zusicherung im Sinne einer Garantie ist damit nicht verbunden.
(5) Nicht Bestandteil der Leistung: steuerliche oder rechtliche Beratung, die Prüfung der vom Kunden erfassten Inhalte, sowie Ausgabeformate für DATEV oder Lohnabrechnung. Die Zeiterfassung liefert Auswertungen und Exporte, ersetzt aber keine Lohnbuchhaltung.
§ 4 Preise, Plätze und automatische Anpassung
(1) Die Preise ergeben sich aus der Preisübersicht zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über Stripe.
(3) Das Abo folgt der tatsächlichen Nutzung. Legt der Kunde einen weiteren Mitarbeiterplatz, ein weiteres Büro oder — bei der Hausverwaltung — weitere Einheiten an, erhöht sich das Abo entsprechend automatisch; werden sie entfernt, verringert es sich. Die jeweils gültigen Sätze stehen in der Preisübersicht und im Bereich „Abo”.
(4) Nutzungsabhängige Leistungen wie Gesprächsminuten des KI-Telefons werden nach Verbrauch mit der nächsten Rechnung abgerechnet. Der Kunde sieht den laufenden Verbrauch in der Anwendung.
(5) Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zum Monatsende kündigen.
§ 5 Pflichten des Kunden — und seine Mitarbeiter
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht weiter. Jede Person, die die Anwendung nutzt, braucht einen eigenen Zugang.
(2) Der Kunde ist für das Verhalten seiner Nutzer verantwortlich und verpflichtet diese vor der ersten Nutzung auf die Einhaltung dieser Bedingungen. Mitarbeiter des Kunden schließen keinen eigenen Vertrag mit dem Anbieter und müssen diesen Bedingungen deshalb nicht selbst zustimmen; ihre Bindung erfolgt über den Kunden als ihren Arbeitgeber.
(3) Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er die Daten, die er in die Anwendung einstellt, verarbeiten darf. Für Daten seiner eigenen Kundschaft, Mieter und Eigentümer ist er Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.
(4) Setzt der Kunde den Standortabgleich bei der Zeiterfassung ein, ist er dafür verantwortlich, die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen — insbesondere § 26 BDSG und eine etwaige Betriebsvereinbarung.
(5) Der Kunde nutzt die Anwendung nicht rechtswidrig, versucht nicht, Zugriffsbeschränkungen zu umgehen, und belastet die Systeme nicht über das übliche Maß hinaus.
§ 6 Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist, geschieht dies im Auftrag des Kunden nach Art. 28 DSGVO.
(2) Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieser Bedingungen; einer gesonderten Unterzeichnung bedarf sie nicht. Sie ist in der Anwendung jederzeit abrufbar.
(3) Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung benannt. Der Anbieter zeigt einen Wechsel vorher an; der Kunde kann widersprechen und in diesem Fall zum Monatsende kündigen.
§ 7 Daten des Kunden, Export und Löschung
(1) Die Daten, die der Kunde einstellt, bleiben seine Daten. Der Anbieter erwirbt daran keine Rechte über das für den Betrieb Erforderliche hinaus.
(2) Der Kunde kann seine Daten jederzeit in gängigen Formaten exportieren, auch nach Vertragsende innerhalb der unter Absatz 3 genannten Frist.
(3) Nach Vertragsende hält der Anbieter die Daten 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie danach, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten mit Aufbewahrungspflicht werden gesperrt und nach Fristablauf entfernt.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag läuft monatlich und verlängert sich automatisch um einen Monat, solange er nicht gekündigt wird.
(2) Der Kunde kündigt selbst im Bereich „Abo”, jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats. Eine Frist besteht nicht.
(3) Der Anbieter kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder wiederholt gegen § 5 verstößt.
§ 9 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlte Vergütung.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(4) Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit dessen, was der Kunde erfasst, und nicht für Vorschläge der KI-Funktionen. Diese sind Vorschläge und vom Kunden zu prüfen.
§ 10 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, wenn dies wegen einer Gesetzesänderung, einer geänderten Rechtslage oder einer rein technischen Anpassung erforderlich ist, oder wenn eine neue Leistung hinzukommt, ohne den Kunden schlechter zu stellen. Die Änderung wird mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt.
(2) Änderungen, die den Kunden schlechter stellen oder das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung verschieben, werden nur mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Eine Zustimmung durch Schweigen gilt nicht als erteilt.
(3) Stimmt der Kunde nicht zu, gelten die bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann in diesem Fall nach § 8 Abs. 3 kündigen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.